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Es liegt auf der Hand, dass niemand Auskunft zu allen Themen des Rechts geben kann und das Beratungsangebot schwerpunktmäßig an wenigen ausgesuchten Bereichen des Rechts ausgerichtet sein muss.
Ebenso liegt auf der Hand, dass eine Beratung nur dann optimal ist, wenn die umfassende Bearbeitung aller von einem Lebenssachverhalt berührter Rechtsfragen möglich ist.
Der Einzug offener Forderungen etwa berührt Fragen des Allgemeinen Vertrags- u. Schuldrechts und solche des Prozess-, Vollstreckungs- u. Insolvenzrechts gleichermaßen. U.U. können auch strafrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, etwa dann, wenn Verbindlichkeiten in betrügerischer Absicht eingegangen wurden.
Verkehrsunfälle lösen haftungsrechtliche Aspekte genauso aus, wie Fragen zum Fahrerlaubnisrecht, Straf.- u. Ordnungswidrigkeitenrecht und zur Eintrittspflicht von Haftpflicht- u. Rechtsschutzversicherungen.
Für Streitigkeiten zwischen Nachbarn können Zivil- u. Verwaltungsrecht zugleich anzuwenden sein.
Die spezialisierte Kanzlei ist somit nicht auf ein einziges Rechtsgebiet beschränkt. Weitere Spezialisten müssen nicht hinzugezogen werden.
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